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Kinderarbeit

Kinderarbeit ist von Kindern zu Erwerbszwecken verrichtete Arbeit. Für den Begriff gibt es vielfältige Definitionen, da „Kinder“, „Erwerbszweck“ und „Arbeit“ in vielerlei Hinsicht interpretierbare Begriffe sind.

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Laut UNICEF sind Kinderarbeit jene Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Mädchen und Jungen vom Schulbesuch abhalten. Sie beraubt Kinder ihrer Kindheit und verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: Ausstellungen, U-Bahnhof Schlesisches Tor, 1985"Der Aktienbudiker" (Neuruppiner Bilderbogen Nr. 3028)Im Werk "Dynamo" hergestellte Granatwerfer, Moskau, vermutlich 1942Wolfthorn, Julie: Meine Zeitungsfrau im Jahre 1915 (aus: Wachtfeuer)Ausstellungsobjekt "Was nicht im WF-Sender stand": unbezahlte Kinderarbeit?
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