"Der Betriebskollektivvertrag (BKV) wurde in der DDR seit 1951 jährlich auf der Grundlage des Betriebsplans zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) in allen Betrieben, in ...
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denen eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen bestanden, abgeschlossen.
Die BKV sollte dazu beitragen, die Planaufgaben zu erfüllen und gezielt zu überbieten sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Der Vertrag sollte "in Einheit mit den Betriebsplänen und Wettbewerbsbeschlüssen die unmittelbare Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung des Betriebes und die Entfaltung ihrer schöpferischen Initiativen" sichern." - (de.wikipedia.org 08.01.2022)