museum-digitalberlin
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 4
Person/InstitutionHans-Joachim Zeller (Firma)x
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Zwei Trichter

Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum Inventargut [DD00/102DA-1bis-2]
Zwei Trichter (Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum, Weiternutzung nur mit Genehmigung des Museums CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum, Weiternutzung nur mit Genehmigung des Museums (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Zwei spitzzulaufende Metalltrichter mit Henkelgriffen und angeschweißten Messingtüllen.Trichter (-1) besteht wahrscheinlich aus Nirosta. Er hat einen flach ausgebogenen kleinen Rand, der Henkelgriff ist angenietet. Innen befinden sich starke Kratzspuren.
Er wurde etwa 1990 speziell im Auftrag für die Firma Zeller in einer Werkstatt des Klinikum Steglitz nach dem Vorbild des älteren Trichters (-2) angefertigt. Trichter (-2) ist aus verzinntem Eisen-Schwarzblech. Er weist starke Abnutzungsmerkmale auf.Er hat einen gebördelten stellenweise rostigen Rand, der Henkelgriff ist angelötet. Die Messingtülle ist wie bei Trichter (-1) "Marke Eigenbau" und wurde später selbst angelötet.
Der Trichter (-2) ist aus den 1930er/40er Jahren. Sie stammen aus der Konditorei und Pralinenfirma Zeller.

Material/Technik

Eisen, handgefertigt

Maße

H: 26 cm, B: 24 cm, T: 19 cm, D: 19 cm

Hergestellt Hergestellt
1930
Universitätsklinikum Charité Campus Benjamin Franklin (Steglitz)
Berlin
Beauftragt Beauftragt
1930
Hans-Joachim Zeller (Firma)
Berlin
1929 1951
Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum

Objekt aus: Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum

Die Berliner Museumsstiftung "Domäne Dahlem - Landgut und Museum" versteht sich als "das Freilandmuseum für Agrar- und Ernährungskultur mit...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.