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Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft

1930 aus der Deutschen Zündholz-Verkaufs-Aktiengesellschaft (Berlin) hervorgegangenes Unternehmen:
"Das Zündwarenmonopol in Deutschland geht zurück auf das 1930 durch den Reichstag erlassene Zündwarenmonopolgesetz. Aufgrund dieses Gesetzes durften Zündhölzer im Deutschen Reich und in der Folge auch in der Bundesrepublik Deutschland nur von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden. Die Markennamen waren Welthölzer und Haushaltsware ... das Zündwarenmonopol lief am 15. Januar 1983 aus." (wikipedia 19.12.2014:http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCndwarenmonopol)

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Drei Schachteln "Sicherheits-Zündhölzer Haushaltsware"Zwei Packungen "Überallzünder"
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