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Büro der sowjetischen Außenhandelsvereinigungen (West-Berlin)

Im Vier-Mächte-Abkommen 1971 wurde u. a. die Einrichtung des "Büros der sowjetischen Außenhandelsvereinigungen" mit kommerziellem Status vereinbart, welches für die sowjetischen Außenhandelsorganisationen Sojuspushnina, Prodintorg und Nowoexport tätig war.

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

[Person-Körperschaft-Bezug] Büro der sowjetischen Außenhandelsvereinigungen (West-Berlin)