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Vorzugsmilch

"Vorzugsmilch ist eine in Deutschland etablierte Verkehrsbezeichnung für unbehandelte, also rohe Milch. Vorzugsmilch darf nur durch staatlich zugelassene und kontrollierte Vorzugsmilchbetriebe hergestellt werden. Sie wird sofort nach dem Melken gefiltert und auf 4 °C gekühlt. Vorzugsmilch wird nicht homogenisiert, ultrahocherhitzt oder pasteurisiert und unterscheidet sich geschmacklich von behandelter Milch. Während der Lagerung bildet sich an der Oberfläche eine Rahmschicht, die sich vor dem Verbrauch durch Aufschütteln oder Umrühren wieder beseitigen lässt.

Im Gegensatz zur gewöhnlichen Rohmilch, die nur „ab Hof“ abgegeben werden darf, bestehen für Vorzugsmilch hinsichtlich des Abgabeortes nahezu keine Beschränkungen. Vorzugsmilch darf allerdings nur in geeigneter Verpackung in Verkehr gebracht werden. Zudem übersteigen die regulatorischen Auflagen für Gewinnung und Vermarktung jene, die bei der Abgabe von Rohmilch „ab Hof“ zu beachten sind. Auf der Packung müssen das Wort „Rohmilch“, das Verbrauchsdatum sowie der Hinweis „Aufbewahren bei höchstens + 8 °C“ angebracht sein, wobei das Verbrauchsdatum eine Frist von 96 Stunden nach der Gewinnung nicht überschreiten darf. Vorzugsmilch gilt daher als eine „Milch mit zugesicherten Eigenschaften“." - (de.wikipedia.org 25.04.2021)

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