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Reichstagswahl 1936

Die Reichstagswahl vom 29. März 1936 fand zugleich mit der nachträglichen Volksabstimmung über die Ermächtigung zur Rheinlandbesetzung statt. Zugelassen war wie bei der Wahl im November 1933 nur eine Einheitsliste der NSDAP. Es handelte sich damit um eine Scheinwahl, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand: Wahl und auch Abstimmung erbrachten (wie vom NS-Regime beabsichtigt) eine deutliche Zustimmung.

Die Saarländer waren nach der Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 erstmals wieder seit 1919 zu einer gesamtdeutschen Wahl aufgerufen. Dagegen hatten Juden durch das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 das Wahlrecht verloren; erstmals durften sie, genauso wie sogenannte jüdische Mischlinge, nicht an einer Reichstagswahl teilnehmen.

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Nationalsozialistisches Abzeichen "Freiheit und Brot", 1936Nationalsozialistisches Abzeichen "Freiheit und Brot", 1936
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