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Streik

"Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen. Die kollektive Arbeitsniederlegung verletzt – nach dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland – nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt." - (de.wikipedia.org 24.07.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: Bilka-Warnstreik, Kottbusser Damm, 1978Kleinbildnegativ: Schultheiss-Brauerei, 1978Kleinbildnegativ: Warnstreik am Hermannplatz, 1979Kleinbildnegativ: Hermannplatz, 1979Kleinbildnegativ: Poststreik, Luckenwalder Straße, Möckernstraße, 1980Kleinbildnegativ: Poststreik, Luckenwalder Straße, Möckernstraße, 1980
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