Die Schälmaschine besteht aus einem blaugespritzten gußeisernen Grundgestell, das mit Hilfe von drei runden Gummisaugfüßen auf einer Arbeitsplatte befestigt werden kann Über diesem Grundgestell ist eine Achse mit Gewinde, einem Edelstahlmesser vorn und einer Handkurbel mit gedrechseltem Holzgriff hinten befestigt. Gleichzeitig wird vermittels der Gewindeachse über ein Gestänge ein Schälmesserarm halbkreisförmig um die rotierende Steckachse der Schälmaschine bewegt. Dieser Gerätetypus geht auf ein Patent aus der Zeit um 1900 zurück. Die Schälmaschine ist auf einem Edelstahlteil an der Gewindeachse und auf einem aus ähnlichen Material hergestelltem Stellrädchen am Schälmesserarm folgendermaßen beschriftet (eingprägte bzw. erhabene Buchstaben): "D.B. Patent...drücken...harte...weiche...Früchte". Die Einzelteile und die Art der Verarbeitung des Gerätes deuten auf eine Fertigung in den 1950er/1960er Jahren hin. Dieser Gerätetyp für den Haushalt konnte sich kommerziell - obwohl lange gebaut - nie richtig durchsetzen. Verwendung fand das Gerät sowohl zum Schälen von Kartoffeln, sicher aber auch von Äpfeln usw.
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