museum-digitalberlin
STRG + Y
de
Stiftung Stadtmuseum Berlin Glassammlung [II 62/1511 A]
Tonnenförmiger Glashumpen mit Zinndeckel (Stiftung Stadtmuseum Berlin CC BY-NC-ND)
Herkunft/Rechte: Stiftung Stadtmuseum Berlin / Bettina K. Schneider (CC BY-NC-ND)
1 / 4 Vorheriges<- Nächstes->

Tonnenförmiger Glaskrug mit Zinnmontierung

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Tonnenförmiger Krug aus farblosem Glas, massiver Standring mit Zinn montiert, Abrissnarbe am Boden, angesetzt ein breiter Bandhenkel, montiert ein Zinndeckel mit Daumenrast. Die Wandung ist flächig mit einem einfachen ornamentalen Schliff dekoriert, mittig drei Blütenformen, am oberen und unteren Rand ein Fries aus Queroliven. Der Zinndeckel hat innen drei Punzen, von denen zwei identisch sind. Oben trägt er das Monogramm "M.D.B." und die Jahreszahl "1799".
Derartig stabile Krüge dienten dem Bierkonsum. Ob es sich um ein brandenburgisches Erzeugnis handelt lässt sich nicht abschließend klären. Der Krug wurde als solches 1877 von dem Kunsthändler Rosenthal in Potsdam erworben. Zwei Krüge mit vergleichbarem Schliffdekor aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts befinden sich im Bestand und sind als einheimische Produkte inventarisiert, zumal einer von beiden das Monogramm König Friedrich Wilhelms I. trägt, der von 1713 bis 1740 regierte (Inv. Nrn. II 62/1556 A und II 62/1557 A). Die Punzen wie auch das Monogramm konnten nicht aufgelöst werden (Dank für weiterführende Hinweise). [Verena Wasmuth]

Material/Technik

Glas / ofengeformt, geschliffen, zinnmontiert

Maße

Höhe: 21,9 cm, Durchmesser: 11,4 cm

Stiftung Stadtmuseum Berlin

Objekt aus: Stiftung Stadtmuseum Berlin

Die Stiftung Stadtmuseum Berlin (Landesmuseum für Kultur und Geschichte Berlins) betreibt in Berlin mehrere landeskundliche und historische Museen....

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.