Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Sozialleistung bezeichnet, ...
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die sich aus dem Gesetz ergibt. Das Gesetz gilt nach § 68 Nr. 1 SGB I bis zu seiner Einordnung in das Sozialgesetzbuch als dessen Besonderer Teil.
Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.