Verwaltung der Stadt nach dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920
"Der Magistrat von Berlin war von 1808 bis 1919 sowie als Magistrat von Groß-Berlin von 1920 bis 1935 und ...
von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vom lateinischen magistratus ab, das so viel wie Amt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war der Oberbürgermeister.
Von 1948 gab es dann in Berlin parallel
einen Magistrat bis 1950 in den westlichen Sektoren (dem späteren Senat mit einem Regierenden Bürgermeister) und
einen Magistrat bis 1990 im östlichen Sektor Berlins." - (Wikipedia (de) 10.08.2021)