Der Erteilungsbeschluss für die Erfindung von Dipl.-Ing. Walter Haß und Helmut Probst unter dem Aktenzeichen: "WP 21g/ 29 383". Es wird ein Deutsches Wirtschaftspatent unter der Bezichnung: "Sekundärelektronenvervielfacher" erteilt. Die Laufdauer beginnt mit dem 8. April 1954.
Der Beschluss wurde vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR ausgestellt. Es handelt sich um ein Formular, in das nur noch Erfindernamen und Erfindungbezeichnung eingetragen werden.