Ein Absolventenabzeichen der Juristischen Hochschule des MfS im Etui. Das Abzeichen wurde für die Offiziere verliehen, die ihr Studium an der Hochschule des MfS absolvierten. Die Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit war eine Ausbildungseinrichtung für Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. 1951 als „Schule des MfS“ gegründet, erhielt sie 1965 den Status einer „Hochschule für die juristische Ausbildung“. Die Ausbildung stellte nur dem Namen, nicht aber dem Inhalt nach ein juristisches Studium dar. Sie war keine Ausbildungsstelle für einen juristischen Beruf und auch kein rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut, sondern eine akademisierte Geheimdiensteinrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit mit sehr starker ideologischer Ausrichtung Das Abzeichen stammt aus dem Nachlass des 1. stellvertretenden Leiter der Bezirksverwaltung des MfS in Frankfurt (Oder).
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