Beamter einer Bauverwaltung
"Der Begriff Baubeamter gilt als veraltet und bezeichnete vom 18. Jahrhundert bis ins frühe 20. Jahrhundert einen Architekten, Baumeister, Bauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Schiffsingenieur, der in einem ...
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Dienstverhältnis mit einer staatlichen oder städtischen Verwaltungseinheit stand. Für Beamte im Bereich Planung und Bauen sind Amtsbezeichnungen festgelegt, zu denen unter anderem der Baurat sowie der Oberbaurat zählen." - (de.wikipedia.org 22.04.2024)