"Der Warnstreik ist ein Unterfall der üblichen Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern in Form eines kurzen Streiks in einem Betrieb in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen ...
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(BAGE 28,295). Zweck eines Warnstreiks ist es, durch die Ausübung von Druck Tarifverhandlungen zu erzwingen oder aber festgefahrene Tarifverhandlungen zu beleben. Ein Warnstreik kann ohne Urabstimmung stattfinden.
Streiks, also auch Warnstreiks, sind in Deutschland als Mittel des Arbeitskampfes durch das Grundgesetz gewährleistet. Der Art. 9 GG schützt verfassungsrechtlich die sogenannte Tarifautonomie und die Maßnahmen, die hierfür erforderlich sind. Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung tariflicher Forderungen." - (de.wikipedia.org 27.11.2019)