"Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die das Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Daneben existieren ...
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aber auch eine Vielzahl anderweitiger rechtswissenschaftlich geprägter akademischer Abschlüsse (z. B. LL.B., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., Diplom-Rechtspfleger (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH))." - (de.wikipedia.org 09.03.2020)