Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung an Karteikästen im Archiv, April 1972. "Die Staatliche Versicherung der DDR war zuständig für Versicherungen in Bezug auf Gebäude wie beispielsweise Hausratversicherungen, für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken, für Lebensversicherungen und Unfallversicherungen sowie für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Darüber hinaus oblag ihr die soziale Absicherung einschließlich der Krankenversicherung von selbständigen Unternehmern, von freiberuflich tätigen Personen mit Ausnahmen der ärztlichen Berufe sowie von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) und Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Damit war sie im Bereich der Sozialversicherung für rund zehn Prozent der DDR-Bevölkerung zuständig." (Wikipedia, Abruf: 20.11.2021) SW-Foto © Kurt Schwarz.