Formularvordruck, ausgefüllt und unterzeichnet "Im Auftrage des Königlichen Polizei-Präsidiums" vom 8. Polizei-Revier Charlottenburg mit dessen Stempel sowie der Unterschrift des Polizei-Wachtmeisters [Albert] Homann. Eingetragen in "Listen-No. 33." Datiert "Charlottenburg, den 7ten Juli 1909." Adressiert "An den Glaser Richard Zander hier, Augsburgerstr. 34". Dem Adressaten wird bestätigt: "Euer Wohlgeboren wird auf den Antrag vom 7. Juli 1909 ergebenst erwidert, daß widerruflich und unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet wird, das Kind Hans Zander, [geboren am] 4. 3. 09 Charlottenburg in einem Handwagen auf den Bürgersteigen der Straßen und Plätze Berlins und Charlottenburgs – mit Ausnahme der umseitig aufgeführten – fahren zu lassen." Es folgen weitere Vorschriften für das Verhalten. S. [1] links unten Formular-Nr. "350 A". – Auf den Innenseiten (S. [2]–[3]) Liste der 84 ausgenommenen Straßen ("Ausgenommen sind:"). – Rückseite (S. [4]): "Bemerkungen. Ueber das Befahren der Nebenwege des Thiergartens hat die Königliche Tiergarten-Verwaltung zu befinden."
Hans Zander, zuletzt Fahrdienstleiter, starb am 20. 10. 1982 in Berlin-Charlottenburg (Landesarchiv Berlin, Standesamt Charlottenburg, Reg.-Nr. C 2868/1982).
Provenienz: Erworben 2023 (Antiquariat Carl Wegner, Berlin-Schöneberg).