Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) ...
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geringer geworden. Ende 2017 standen in Deutschland 81.001 Gebrauchsmuster in Kraft, 13.299 Neuanmeldungen sind in diesem Jahr erfolgt.
Geschützte Produkte werden häufig mit der Abkürzung „DBGM“ für ‘Deutsches Bundes-Gebrauchsmuster‘ gekennzeichnet.