museum-digitalberlin
STRG + Y
de

Reichsarbeitsdienst (RAD)

"Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt." - (de.wikipedia.org 21.12.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Mützenabzeichen des Reichsarbeitsdienstes, Deutsches Reich, 1935-1945Ehrennadel des Reichsarbeitsdienstes (2 Stück), Deutsches Reich, vor 1945Porträtfoto eines Dienstleistenden der RAD, Deutsches Reich, 1944
Objekte zeigen

Beziehungen zu Personen etc.

Der aufgerufene Akteur steht in Beziehung (links) zu Objekten, zu denen andere Akteure gleichzeitig in Beziehung (rechts) stehen.

Wurde abgebildet (Akteur) Reichsarbeitsdienst (RAD)

[Person-Körperschaft-Bezug] Reichsarbeitsdienst (RAD)

Personenbeziehungen anzeigen

[Stand der Information: ]