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Gastarbeiter

Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Österreich oder der Schweiz zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten umgangssprachlich verwendet.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Auszubildender aus Vietnam im WF, Foto © Kurt Schwarz, ca. 1978.Vietnamesische Auszubildende bei einer Gesangsdarbietung, Foto © Kurt Schwarz, 1978Zwei junge Kubanerinnen bei der Feinmontage im WF, 1980er Jahre, SW-Foto © Kurt SchwarzZwei Vietnamesen bei der Montage im WF, 1970er Jahre, SW-Foto © Kurt SchwarzPusztabauern (Originaltitel des Fotografen). SW-Foto, Ungarn 1968 © Kurt Schwarz.
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