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Vertrag

"Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Leitstellenordnung, 1971Akten zum Bauvorhaben der Witwe Henriette Heinl in Vordamm [Nowe Drezdenko] 1894Notarieller Vertrag über die Übertragung des Geschäftsanteils des Ingenieurs Hugo Allers sen. in Schöneberg an der Terraingesellschaft Bahnhof Papestraße in Schöneberg GmbH auf den Baurat Werner Genest in Groß Lichterfelde 1909
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