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Arbeitszeugnis

"Ein Arbeitszeugnis (in Österreich und im öffentlichen Dienst in Deutschland Dienstzeugnis) ist eine vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB).

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich zwischen zwei und drei Millionen Arbeitszeugnisse erstellt.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstreckt sich darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis (§ 109 Abs. 1 GewO, § 16 BBiG)." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

ArbeitszeugnisLehrbrief und Beschäftigungszeugnis für den Commis Rudolph Koerbitz in Neudamm [Dębno] 1841Beschäftigungszeugnis des Hotels Bristol in Berlin für den Restaurant-Kellner-Chef Max Jäckel 1921Beschäftigungszeugnis der Verlagsbuchhandlung Ulrich Meyer in Berlin für die Redaktionsgehilfin M. Hasse 1911Beschäftigungszeugnis der Commerz- und Privat-Bank AG in Berlin für die Telefonistin Käthe Manns 1923
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