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Kommunalwahl

Unter Kommunalwahl versteht man eine politische Wahl in Gebietskörperschaften sowie den Bezirken der Stadtstaaten, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Ebenfalls als Kommunalwahl werden die Wahlen zu Vertretungsgremien von Regionalverbänden, Landschaftsverbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen bezeichnet, sofern die Vertretungsgremien nicht indirekt bestimmt werden.

Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats. Daneben werden Vertreter in Bezirksversammlungen, Bezirkstagen, Bezirksvertretungen oder Ähnlichem sowie Ortsbeiräte gewählt.

Objekte und Visualisierungen

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Wahlen zu den Stadtbezirksversammlungen am 10. Oktober 1965., Bild 1: Ältere Frau bei der Stimmabgabe. SW-Foto, 10.10.1965 © Kurt Schwarz.Wahlen zu den Stadtbezirksversammlungen am 10. Oktober 1965., Bild 2: Kinder tanzen vor dem Wahllokal. SW-Foto, 10.10.1965 © Kurt Schwarz.DDR Kommunahlwahlen am 17.09.1961, Bild 1: Lange Schlange von Wählern in einem Wahlbüro. SW-Foto, 17.09.1961 © Kurt Schwarz.DDR Kommunahlwahlen am 17.09.1961, Bild 2: Junge Frau bei der Abgabe ihres Wahlscheins. SW-Foto, 17.09.1961 © Kurt Schwarz.
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