museum-digitalberlin
STRG + Y
de

Abschrift

"Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage." - (de.wikipedia.org 02.12.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Abschrift eines deutschen Flugblattes, Sowjetunion, 1941
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]