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Staatskirchenvertrag

Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft.

Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate. Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen. Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als Kirchenverträge.

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