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Treppenhaus

Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet.

Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Treppen im Kulturhaus, Foto 1960Woltersdorf (Kr. Niederbarnim): Haus der Heimat, Anbau eines Treppenhauses (1. Entwurf, nicht ausgeführt). Fassadenansicht und SchnittWoltersdorf (Kr. Niederbarnim): Haus der Heimat. Anbau eines Treppenhauses (2. Entwurf, nicht ausgeführt). Ansicht und SchnittWoltersdorf (Kr. Niederbarnim): Haus der Heimat, Anbau eines Treppenhauses (3. Entwurf, nicht ausgeführt). Ansicht und SchnittWoltersdorf (Kr. Niederbarnim): Haus der Heimat, Anbau eines Treppenhauses (4. Entwurf, nicht ausgeführt). FassadenansichtWoltersdorf (Kr. Niederbarnim): Haus der Heimat, Anbau eines Treppenhauses (5. Entwurf, nicht ausgeführt). Ansichten, Schnitte, Grundrisse und Lageplan
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