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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

"Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auch einzelne Verträge abschließen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird (Nichtmitgliederversicherung)." - (de.wikipedia.org 17.11.2023)

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Mahn-Formular der Neuen Deutschen Bestattungskasse in Berlin-Neukölln (1934)
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