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Pressefreiheit

"Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.

Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt." - (de.wikipedia.org 09.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Zeitungsauslage vom 5./6. Oktober 1989, Gegenüberstellung West- und Ostdeutschland
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