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Steuer

"Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen – was sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt – auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet." - (de.wikipedia.org 28.05.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Geschäftsbuch des Tabakfabrikanten Ludwig Boelcke in Berlin 1851–1860Auszug aus der Gebäudesteuerrolle der Katasterverwaltung für das Grundstück Glienicker Straße 29 in (Berlin-)Köpenick 1891
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