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Einjährig-Freiwilliger

"Einjährig-Freiwillige (EF) waren (zuerst in Preußen eingeführte) Wehrpflichtige mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), die nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil ihrer Wahl als Präsenzdienst ableisteten. Nach Abschluss der Grundausbildung konnten sie Offizier der Reserve werden.

Einjährig-Freiwillige, die zwar die Eignung zum Unteroffizier nachgewiesen hatten, aber durch die Offiziersprüfung gefallen waren, beendeten ihre Laufbahn in einem Unteroffiziersdienstgrad. In Ländern wie Preußen galt das auch für jene Selbsteinkleider, die zwar die materiellen Voraussetzungen für ein standesgemäßes Leben als Reserveoffizier erfüllten, jedoch als sozial nicht ebenbürtig galten und darum bei der Kooptation bzw. Offizierwahl scheiterten. Dazu zählten in Preußen häufig Juden, Kleingewerbetreibende, und, eingeschränkt, auch Volksschullehrer." - (de.wikipedia.org 15.12.2023)

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Magdeburg: Soldaten des Feldartillerie-Regiments Nr. 4 (um 1900)
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