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Behördenbibliothek

"Als Behördenbibliothek werden jene Bibliotheken bezeichnet, die von einer Behörde eingerichtet und unterhalten werden, um den spezifischen Informationsbedarf der Behördenleitung und der Mitarbeiter der Behörde zu decken.

Die Behördenbibliothek ist in der Regel eine Organisationseinheit der Trägerinstitution und stellt ihre Dienste vorrangig den Bediensteten der Behörde zur Verfügung. Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt die Behördenbibliothek jedoch auch Nutzer aus anderen Behörden, viele Behördenbibliotheken sind zudem öffentlich zugänglich.

Über die streng verwaltungsrechtliche Bedeutung hinaus werden im bibliothekarischen Sinne unter dem Begriff Behördenbibliothek nicht nur Bibliotheken der Regierung und der Verwaltung (Exekutive), sondern auch Parlamentsbibliotheken (Legislative) sowie Gerichtsbibliotheken (Judikative) verstanden. Ebenso zählen Bibliotheken anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. Industrie- und Handelskammern zu den Behördenbibliotheken." - (de.wikipedia.org 12.06.2024)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Exlibris der Bibliothek des Königl. Preuß. Staatsministeriums
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