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Fahrer

Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die bestimmte Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man deshalb auch vom Fahrzeugführer. Zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges gehört neben der Bedienung der Lenkung auch die des Antriebs, der Bremse und je nach Ausrüstung weiterer Komponenten.

Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

BVG-Fahrer vor Straßenbahn Nr. 74, 1963, SW-Foto © Kurt Schwarz.Tramfahrer in hist. Straßenbahn, 1976. SW-Foto © Kurt Schwarz.Hist. Straßenbahnin Schmöckwitz, 1976. SW-Foto © Kurt Schwarz.VEB Autotrans, Bild 2, Mai 1972. SW-Foto © Kurt Schwarz.Motorradfahrer korrekt gekleidet, Mai 1968. SW-Foto © Kurt Schwarz.Motorradfahrer nicht korrekt gekleidet, Mai 1968. SW-Foto © Kurt Schwarz.
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