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Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid.

In der Bundesrepublik wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zunächst 1956 in Baden-Württemberg eingeführt. Im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurde jedoch bis 2005 in allen Ländern – zuletzt in Berlin – dieses Instrument der direkten Demokratie eingeführt.

Objekte und Visualisierungen

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Protokolle, Flugblätter, Schriftwechsel: "Initiative Verkehrsberuhigung Oppelner Straße"Diskussionvorlagen: Künftige Vereinsarbeit nach zehn Jahr "Strategien für Kreuzberg"Unterlagen: "Initiative Verkehrsberuhigung zwischen Leuschnerdamm und Manteuffelstraße"
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