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Bundgatter

Ab dem im 18. Jahrhundert erlaubten Fortschritte in der Stahlerzeugung das Zusammenfassen von bis zu sechs parallelen Sägeblättern in einem Rahmen, der als ‹Bundgatter› bezeichnet wird. So konnten in einem Maschinendurchlauf mehrere Sägeschnitte im Rundholz ausgeführt werden. Die Leistung verdoppelte sich gegenüber dem Venezianergatter. Der
höhere Umsatz des Bundgatter bedingte bereits eine fabrikmässige Unternehmensstruktur, die von den Handsägern so sehr als Bedrohung empfunden wurde, dass es vereinzelt sogar zur mutwilligen Zerstörung von Sägemühlen kam. Konstruiert wurde nach wie vor auf Grundlage empirisch ermittelter Erkenntnisse. Innerhalb eines Rahmens war der Abstand der Sägeblätter mit Distanzbeilagen aus Eichenholz und metallenen Keilen fixiert. Bis zu drei oder vier solcher Bundgatter waren parallel mit einer Mühlradwelle verbunden. So konnten verschiedene Brettstärken vorbestimmt werden. Da die Maschine selbsttätig Material, aber
keine Informationen über Abmessungen des Schnittholzes verarbeitete, dürfte das Verstellen der Abstände mit einem Produktionsunterbruch und einigem manuellem Aufwand verbunden gewesen sein. Einen Hinweis, dass diese Abstände nicht beliebig festgelegt werden durften, sondern – unabhängig von der Mechanik des Sägegatters – «herrschaftlichem Zoll und Modell» zu folgen hatten, gibt der Verleger Johann Heinrich Zedler in einer umfassenden Enzyklopädie von 1733. Wir haben also sowohl einen mechanischen als auch einen gesetzlichen Grund, Anzeichen einer Standardisierung in Form einer Vereinheitlichung von absoluten Abmessungen zu erkennen." - http://e-collection.library.ethz.ch/eserv/eth:590/eth-590-02.pdf, S. 134f

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Technische Zeichnung : Schneide-MühleTechnische Zeichnung : [Sägeangeln zum Bundgatter]Technische Zeichnung : [Sägerahmen zum Bundgatter]
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