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Fürsorge

Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen. Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der öffentlichen Fürsorge.

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Winterfest des Kaufmännischen Hilfsvereins zu Berlin in der Philharmonie 1913Faltblatt des Christlichen Soldatenheims in Berlin (1905/11)
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