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Fallschirm

"Wird der Schirm als Sprungfallschirm zum geplanten Absetzen von Personen eingesetzt, gehört er in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 LuftVG zur Luftfahrzeugklasse der Luftfahrzeuge. Fallschirme, die zur Rettung aus einer Luftnot dienen, zählen dagegen zu den Rettungsfallschirmen (auch Notschirme).

Bremsschirme zählen nicht zu den Fallschirmen." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fallschirm Schokolade und Raketenautos
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