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Kirchengemeinde

"Eine Kirchengemeinde (in der Schweiz und teilweise in Deutschland Kirchgemeinde) ist der staatskirchenrechtliche Begriff für eine kirchlich verfasste Gemeinde. Vom deutschen Grundgesetz ist den Kirchengemeinden die Körperschaft öffentlichen Rechts zugesagt. Die entsprechenden Artikel wurden aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen (vgl. GG Art. 140).

In der evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde (in wenigen Landeskirchen mit abweichender Bezeichnung) die Organisationsform der Kirchenglieder auf lokaler Ebene. Sie ist die unterste Gliederungsebene der Landeskirchen. In ihrem Bereich nimmt sie die Aufgaben der Kirche wie das Halten von Gottesdiensten, Seelsorge, kirchliche Unterweisung und diakonische Aufgaben wahr." - (de.wikipedia.org 16.05.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Berlin-Mariendorf: Kostümfest um 1910Berlin-Mariendorf: Kriegerdenkmal auf dem Evangelischen Kirchhof Mariendorf II, Friedenstraße 14Etat für die katholische Kirchenkasse in Jordan [Jordanowo (Świebodzin)] für 1831, 1832 und 1833Sterbeurkunde des Revierjägers Friedrich Wilhelm Vogel in Triebel [Trzebiel] 1865 (1933)Programm der kirchlichen Festwoche zum 100. Geburtstag von Dr. Carl Nagel in Prenzlau 1989
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