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Fischereirecht

"Fischereirecht" bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen, oder das subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen. - (Wikipedia 05.04.2018)

"Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Daneben versteht man darunter auch das konkrete subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen (auch: Fischrecht)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Erlaubnisschein zum Fischfang für Rudolf Sichting in Potsdam-Babelsberg 1948
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