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NATO-Doppelbeschluss

Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:

Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II und Marschflugkörper vom Typ BGM-109G Gryphon in Westeuropa an. Sie begründete diesen Schritt als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die Stationierung der sowjetischen SS-20 bewirkt habe.Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.Beide Teile, Raketenaufstellung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Plakat gegen NATO-NachrüstungsbeschlussPlakat gegen NATO-NachrüstungsbeschlussKleinbildnegativ: Schlesische Straße, 1979Kleinbildnegativ: Jugendhearing, Heilig-Kreuz-Kirche, 1980Kleinbildnegativ: SEW-Aktionstag, 1979Kleinbildnegativ: Heilig-Kreuz-Kirche, 1980
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