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Alleinvertretungsanspruch

Alleinvertretungsanspruch ist der Grundsatz einer Regierung, die Bevölkerung eines Territoriums völkerrechtlich allein zu vertreten, obwohl auch eine andere Regierung als stabilisiertes De-facto-Regime über einen Teil des Gebietes verfügt und dieses als ihr eigenes Staatsgebiet ansieht.

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Kleinbildnegativ: Kranzler-Eck am Kurfürstendamm 18-19, 1967
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