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Mietwucher

Mietwucher ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt regelmäßig vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt (im gewerblichen Bereich ist die Rechtsprechung uneinheitlicher, häufig wird als Kriterium eine Überhöhung um 100 % genannt). Eine derart hohe Miete steht in einem “auffälligen Missverhältnis” zu der Leistung des Vermieters.

Zusätzlich hat eine Zwangslage des Mieters vorzuliegen, die vom Vermieter zur Erzielung einer überhöhten Miete ausgenutzt wurde.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: Demonstration der Jungen Linke, Naunynstraße, 1968
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