museum-digitalberlin
STRG + Y
de

Parteitag

Ein Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Kollegialorgan von Funktionären und Mitgliedern einer politischen Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Parteichefs, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in § 9 und § 13 Parteiengesetz geregelt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: 5. SEW-Parteitag, Neue Welt, 1977Aufruf des Hauptausschusses der National-Demokratischen Partei Deutschlands zum Fünften Parteitag 1953
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]