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Besatzungsmacht

Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: Galgen in Jarcevo (Jarzewo), Gebiet Smolensk, September 1943Bescheinigung des Bürgermeisters der Stadt Beelitz für den Arzt Dr. Gerhard Wetzel zum Schutz vor Wegnahme seines Fahrrades 1945
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