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Umwehrung

Der Begriff Umwehrung wird in den Bauordnungen auch für den allgemein bekannteren Begriff Geländer verwendet. Eine Umwehrung ist danach eine bauliche Vorrichtung, die das Abstürzen von Personen gegenüber tiefer liegenden Flächen auf einem Baugrundstück verhindern soll. Der Oberbegriff Umwehrung wird für Geländer, Abschrankungen und Brüstungen verwendet, diese dienen der Verkehrssicherheit auf einem Baugrundstück bzw. innerhalb eines Gebäudes.

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