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Gräbergesetz

"Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel seit 1993 Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, regelt die öffentliche Finanzierung und den Erhalt der im Inland gelegenen Kriegsgräberstätten.

Diese Gräber werden durch ein unbefristetes Ruherecht auf Dauer erhalten. Insoweit besteht zugunsten des Bundeslandes, in dem das Grabgrundstück liegt, eine öffentliche Last. Die Länder haben die in ihrem Gebiet liegenden Gräber festzustellen, in Listen nachzuweisen und durch Anlegung, Instandsetzung und Pflege zu erhalten. Der Bund erstattet den Ländern die auf die Gräber für diese Maßnahmen entfallenden Aufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2018 waren dafür Ausgaben in Höhe von 38,34 Mio. EUR veranschlagt." - (de.wikipedia.org 04.02.2022)

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Kreuzfragment "Unbekannte Soldaten"
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