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Einbruch

Als "Einbruch" bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. - (Wikipedia 26.11.2019)

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Protokoll des Betroffenenrats Lehrter Straße vom 02.07.2019
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