"Ein Straßenschild (in Deutschland nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO: „Straßennamensschild“) zeigt den Straßennamen einer Straße an. Straßenschilder werden an Straßenkreuzungen oder Einmündungen an Hauswänden oder frei stehenden Pfosten angebracht." - (de.wikipedia.org 31.07.2021)
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