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Judikative

Der Rechtsbegriff der Judikative (lateinisch iudicare ‚Recht sprechen‘; auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Flugschrift: Räumungen: TUWAT - Ruf doch mal an! 1981Flugschriften: Ein Jahr Hausbesetzerprozesse, Knasttage 1982Hilde Benjamin und Josef Streit, Mitte 1960er Jahre. SW-Foto © Kurt Schwarz.Amtsgericht CharlottenburgEhemaliges Strafgericht
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